Allgemeine Geschäftsbedingungen
angemessenen Nachfrist von der Lieferfrist entbunden.Teillieferungen sind zulässig.
Auch bei verschuldetem Lieferverzug sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrläßigkeit zur Last fällt.
3.2 Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungsverpflichtungen, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern diese Voraussetzungen vorliegen (vorstehender Satz) geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einen zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über,
in dem dieser in Annahme- oder Schulnerverzug geraten ist.

  4. Reparatur- u. Montagebedingungen
4.1
Montageunterbrechung
Wenn aus einem unvorhersehbaren Grund, ohne unser Verschulden, mehrere Hin- u.Rückfahrten erforderlich werden, so sind die hierdurch entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu bezahlen.
4.2 Bestätigung der Arbeitszeit
Unser Personal ist verpflichtet, nach beendeter Montage den Stundenbeleg bestätigen zu lassen und eine Kopie dem Auftraggeber auszuhändigen. Die unterschriebenen Stundenbelege sind die bindende Grundlage für die Rechnungsstellung
4.4 Abrechnung
Die Berechnung der Montagekosten erfolgt aufgrund der Stundenbelege nach Montage.
4.5 Abnahme
Nach Beendigung der Arbeiten hat sich der Auftraggeber von der ordnungsgemäßen Ausführung des erteilten Auftrages zu überzeugen. Mit der Unterschrift auf dem Montageprotokoll erkennt der Auftraggeber
die ordnungsgemäße Durchführung der Reparatur an. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Monteurs oder unterbleibt sie aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
  liegen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 10 Tagen nach Anzeige der Beendigung der Reparatur durch den Monteur als erfolgt.
Das gleiche gilt für den Fall, wenn bei Abreise des Monteurs kein unterschriftsberechtigtes Personal
anwesend ist und somit die erfolgte Montage nicht durch rechstgültige Unterschrift bestätigt werden kann.

5. Preise und Zahlung
5.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, hinzu kommen die Fahrtkosten von unserem Standort zum Auftraggeber und Auslöse.
5.2 Die Erstellung von Kostenvoranschlägen erfolgt nur gegen Honorar unter Zugrundelegung unserer üblichen Stundensätze und Fahrtkosten.
5.3 Die Rechnung ist, soweit nicht anders vereinbart wurde, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Unberechtigt abgezogene Beträge, die nicht mit uns vereinbart wurden, werden nachgefordert.
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